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Verleihbedingungen
In aller Kürze...
Das Wichtigste vorweg:
Das Überspielen von audio-visuellen Medien des Kreismedienzentrums auf andere Bild- oder Tonträger ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet.

Gebühren:
Der Verleih von Medien des Kreismedienzentrums erfolgt an jene Bildungseinrichtungen und anerkannte Organisationen der Jugend- und Erwachsenenbildung kostenlos, die im Landkreis Lüneburg ansässig sind. Der Verleih technischer Geräte ist in einer Gebührenordnung gesondert geregelt.

Leihfrist:
Die Leihfrist/Mietfrist für Medien eine Woche. Individuelle Absprachen bzw. Verlängerungen sind möglich.

Rückgabe:
Das Rückgabedatum der entliehenen Medien oder technischen Geräte bezeichnet den spätest möglichen Eingang im Kreismedienzentrum.

Schüler und Studierende:
Die Ausgabe audio-visueller Medien an Schüler und Studierende erfolgt nur gegen eine schriftliche Vollmacht der jeweiligen Institution.

Die detaillierten Verleihbedingungen finden Sie hier...